Familienrecht & Vorsorge

Familienrecht & Vorsorge

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich sowie die Gründung einer Familie, zählen vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer „internationalen Ehe“?
  • Was passiert bei einer Trennung

 

Für Krankheit und Unfall gilt es ebenso, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann man sicher stellen, dass auch in diesen Fällen, die eigenen Interessen wahrgenommen und die individuellen Wünsche umgesetzt werden. So kann ein umständliches und kostenintensives Betreuungsverfahren vermieden werden.

Mit der Eheschließung hat der Gesetzgeber eine Reihe von rechtlichen Folgen verbunden, die teilweise während der Ehe, teilweise erst bei einer Trennung oder Scheidung bedeutsam werden. Sie betreffen insbesondere die Bereiche des Güterstands, des Unterhalts und der Versorgung im Alter.

Diese Regelungen können Sie grundsätzlich an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Wegen der mitunter weitreichenden Folgen und um eine unparteiische rechtliche Beratung sicher zu stellen, hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Der Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch danach geschlossen werden.

Für Eheleute hat der Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsfolgen für das Zusammenleben sowie für eine etwaige Trennung vorgesehen. Für nicht verheiratete Paare existiert demgegenüber kein fester rechtlicher Rahmen. Das kann zu unsachgerechten Ergebnissen führen, insbesondere, wenn eine seit langer Zeit verfestigte Lebensgemeinschaft besteht, wenn gemeinsame Investitionen, etwa für ein Haus oder ein Auto, getätigt werden oder wenn gemeinsame Kinder geboren wurden. Auch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten daher Regelungen für das Zusammenleben oder für den Fall einer Trennung treffen. Diese können in einem Partnerschaftsvertrag rechtssicher festgehalten.

Dabei sollte man sich auch Gedanken über die Verteilung des Vermögens nach dem Tod eines Partners und der Absicherung des jeweils anderen Partners machen. Anders als Ehegatten und Lebenspartner steht Unverheirateten nämlich kein gesetzliches Erbrecht zu.

Wenn die Ehe scheitert, ist dies nicht nur persönlich belastend, sondern es ergeben sich auch eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen. Gelingt es den Partnern, diese einvernehmlich zu lösen, erspart das nicht nur zermürbende Streitereien, sondern ermöglicht auch einen schnelleren und kostensgünstigeren Abschluss des Scheidungsverfahrens.

Wir beraten Sie über die offenen Fragen und unterstützten Sie als neutraler rechtlicher Berater bei der Erarbeitung fairer Lösungen. In einer notariell beurkundeten Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung können Sie anschließend Ihre individuellen Vereinbarungen festlegen.

Auch in vielen anderen familienrechtlichen Bereichen berät der Notar als unparteiischer Berater. Insbesondere betrifft dies die Bereiche Adoptionen, Sorgerechtsverfügungen, Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Durchführung von künstlichen Befruchtungen oder Vaterschaftsanerkennungen. Gerne informieren wir hier umfassend über die Rechtslage, bereiten die entsprechenden Urkunden vor und übernehmen die Kommunikation mit dem Familiengericht.

Wer aufgrund Krankheit oder Unfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln, erhält von Gesetzes wegen einen gerichtlich bestellten Betreuer. Betreuungsverfahren sind zudem mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine solche Betreuung verhindern, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, an Ihrer Stelle und ohne Einschaltung des Gerichts zu handeln – entsprechend Ihren Wünschen in nahezu allen vermögensrechtlichen und persönlichen Bereichen. Soll die Vollmacht auch Grundbesitz abdecken, so muss sie zumindest in öffentlich-beglaubigter Form vorliegen. In der Praxis werden notarielle General- und Vorsorgevollmachten von Behörden, Gerichten, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gut akzeptiert und erleichtern dem Bevollmächtigten die Betreuung des Vollmachtgebers.

Zu Ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehören auch Situationen, in denen Sie selbst entscheidungsunfähig sind, zum Beispiel durch einen Unfall. Für diese Fälle gibt es die Patientenverfügung. In ihr legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. So wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und können entscheiden, welche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen für Sie getroffen werden, denn die Ärzte sind grundsätzlich an Ihren Willen gebunden. Die Rechtsprechung entwickelt regelmäßig neue inhaltliche Anforderungen für die Gestaltung von Patientenverfügungen. Hier lohnt es sich also, regelmäßig die eigenen Absicherung zu überprüfen.

Da Unfall und Krankheit unabhängig vom Lebensalter die eigene Handlungsfähigkeit plötzlich einschränken können, ist hier eine rechtzeitige Vorsorge besonders wichtig.