„Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, daß Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.“
(§ 17 Abs. 1 BeurkG)
„Als Notar bin ich unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und suche als neutraler Berater eine für alle Beteiligten ausgewogene und rechtssichere Lösung. Mein Ziel ist, dass Sie gut abgesichert und zufrieden sind. Bei schwierigen oder komplexen Rechtsgeschäften informiere und berate ich Sie umfassend und vertraulich – auch in englischer Sprache. Gerne können Sie sich in diesen und allen anderen notariellen Angelegenheiten an das Notariat wenden – wir helfen Ihnen weiter.“
Notar Christian Mach
In den Weiern 24
53937 Schleiden
Termine sind nach Absprache auch außerhalb der Bürozeiten möglich.
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